| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 / Std |
| Untersuchung und Behandlung | CHF 63.00 / Std |
| Grundpflege | CHF 52.60 / Std |
| Patientenbeteiligung | CHF 7.65 / Tag |
| Abklärung Hauswirtschaft | CHF 45.00 / Std |
| bis CHF 50'000 | CHF 30.00 / Std |
| über CHF 50‘000 | CHF 40.00 / Std |
| über CHF 90'000 | CHF 45.00 / Std |
Berechnungsgrundlage: Steuerbares Einkommen plus 5% des steuerbaren Vermögens
Hauswirtschaftliche Leistungen werden auf die nächste Viertelstunde gerundet.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und umfasst alle in Anspruch genommenen Leistungen.
Wenn Sie die Lücke nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder eine Hilflosenentschädigung haben, die Ihnen helfen könnten, Ihre finanziellen Herausforderungen zu bewältigen.
Je nach Krankenkasse, werden hauswirtschaftliche Leistungen zum Teil oder ganz durch eine Zusatzversicherung übernommen. Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um Ihre individuelle Deckung zu klären.
Pflegerische Leistungen: da die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse dazu verpflichtet ist, den Grossteil der Finanzierung zu übernehmen, leiten wir unsere Abrechnungen direkt den Krankenkassen weiter. Sie müssen keine Spitex-Rechnungen einreichen.
Hauswirtschaftliche Leistungen: da nicht alle Personen über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, müssen Sie nach Abklärung mit Ihrer Krankenkasse die Spitex-Rechnungen selber einreichen.
Im Verhinderungsfall ist es wichtig, vereinbarte Einsätze mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen, andernfalls müssen diese Kosten in Rechnung gestellt werden. Es sei denn, es handelt sich um um einen Notfall, in dem eine Absage nicht möglich ist.