Tarife

Was kostet die Spitex und wer übernimmt die Kosten?

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt bis zu 90% der Kosten für Pflegeleistungen, wenn ein ärztlicher Spitex-Auftrag sowie eine Bedarfsabklärung durch eine Spitex-Fachperson vorliegen. Zusätzlich fällt eine Tagespauschale, die sogenannte Patientenbeteiligung, an.

Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, kann Ihre Krankenkasse auch Teile der hauswirtschaftlichen Leistungen übernehmen. Um die besten Optionen und Details zu klären, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. So erhalten Sie die Unterstützung, die Sie benötigen.

Tarife per 01.01.2025

Tarife Pflegerische Leistungen

Abklärung und BeratungCHF 76.90 / Std
Untersuchung und BehandlungCHF 63.00 / Std
GrundpflegeCHF 52.60 / Std
PatientenbeteiligungCHF 7.65 / Tag

Tarife Hauswirtschaftliche Leistungen

Abklärung HauswirtschaftCHF 45.00 / Std
bis CHF 50'000CHF 30.00 / Std
über CHF 50‘000CHF 40.00 / Std
über CHF 90'000CHF 45.00 / Std

Berechnungsgrundlage: Steuerbares Einkommen plus 5% des steuerbaren Vermögens

Hauswirtschaftliche Leistungen werden auf die nächste Viertelstunde gerundet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und umfasst alle in Anspruch genommenen Leistungen.

Wenn Sie die Lücke nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder eine Hilflosenentschädigung haben, die Ihnen helfen könnten, Ihre finanziellen Herausforderungen zu bewältigen.

Je nach Krankenkasse, werden hauswirtschaftliche Leistungen zum Teil oder ganz durch eine Zusatzversicherung übernommen. Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um Ihre individuelle Deckung zu klären.

Pflegerische Leistungen: da die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse dazu verpflichtet ist, den Grossteil der Finanzierung zu übernehmen, leiten wir unsere Abrechnungen direkt den Krankenkassen weiter. Sie müssen keine Spitex-Rechnungen einreichen.

Hauswirtschaftliche Leistungen: da nicht alle Personen über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, müssen Sie nach Abklärung mit Ihrer Krankenkasse die Spitex-Rechnungen selber einreichen.

Im Verhinderungsfall ist es wichtig, vereinbarte Einsätze mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen, andernfalls müssen diese Kosten in Rechnung gestellt werden. Es sei denn, es handelt sich um um einen Notfall, in dem eine Absage nicht möglich ist.